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   BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B   

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https://dejure.org/2016,33404
BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B (https://dejure.org/2016,33404)
BSG, Entscheidung vom 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B (https://dejure.org/2016,33404)
BSG, Entscheidung vom 02. September 2016 - B 13 R 229/16 B (https://dejure.org/2016,33404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Entscheidungserheblichkeit - Darstellung des Kernlebenssachverhalts der herangezogenen Entscheidung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Entscheidungserheblichkeit - Darstellung des Kernlebenssachverhalts der herangezogenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sich aus der angefochtenen Entscheidung des LSG und dem herangezogenen Urteil des BSG vom 10.12.2003 (B 5 RJ 64/02 R - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1) die vom Kläger auf S 2 und 3 der Beschwerdebegründung formulierten Rechtssätze tatsächlich - wie vom ihm behauptet - entnehmen lassen.

    Ausführungen hierzu wären aber schon deshalb geboten gewesen, weil es sich bei der Klägerin in der herangezogenen Entscheidung des BSG vom 10.12.2003 (aaO) um eine (primäre) Analphabetin handelte, die sowohl ihre Muttersprache als auch die deutsche Sprache weder lesen noch schreiben konnte und zudem keine Schule besucht und keinen Beruf erlernt hatte.

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B
    Aus der Beschwerdebegründung erschließt sich aber nicht, welche "anderen ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen" im vorgenannten Sinne beim Kläger vorliegen und vom LSG - für das BSG bindend (vgl § 163 SGG) - festgestellt worden sind, die (auch) zu der Annahme einer "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" führen könnten (vgl hierzu BSG Urteil vom 9.5.2012 - B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18 RdNr 29) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Beschluss des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN) .
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
    Auszug aus BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B
    Vielmehr ist auch der tatsächliche und rechtliche Kontext darzustellen, in dem der herangezogene bundesgerichtliche Rechtssatz steht (vgl zB BSG Beschluss vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B - Juris RdNr 10 mwN).
  • BSG, 06.06.2016 - B 5 R 101/16 B
    Auszug aus BSG, 02.09.2016 - B 13 R 229/16 B
    Denn eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung kann nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen, auf den dieselben Rechtsnormen anzuwenden sind (vgl BSG Beschluss vom 6.6.2016 - B 5 R 101/16 B - BeckRS 2016, 70962 RdNr 11) .
  • BSG, 31.05.2023 - B 2 U 136/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG Beschlüsse vom 9.8.2022 - B 2 U 23/22 B - juris RdNr 10, vom 27.3.2019 - B 5 RE 11/18 B - juris RdNr 6, vom 2.9.2016 - B 13 R 229/16 B - juris RdNr 4 und grundlegend vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN) .

    Denn eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung kann nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen, auf den dieselben Rechtsnormen anzuwenden sind ( BSG Beschlüsse vom 21.2.2023 - B 2 U 47/22 B - juris RdNr 11, vom 28.6.2022 - B 2 U 181/21 B - juris RdNr 15, vom 9.8.2018 - B 5 RE 3/18 B - juris RdNr 14 und vom 2.9.2016 - B 13 R 229/16 B - juris RdNr 6) .

  • BSG, 10.01.2017 - B 13 SF 19/16 S

    Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 S 1 GKG auf die für ein

    Vielmehr entspricht die im Beschluss des 2. Senats vom 23.9.2016 zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Divergenz (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) geforderte Gegenüberstellung zweier sich widersprechender abstrakter Rechtssätze der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; BSG Beschluss vom 2.9.2016 - B 13 R 229/16 B - Juris RdNr 4; s auch Krasney in Krasney/ Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, Kap IX RdNr 196) .
  • BSG, 27.09.2022 - B 2 U 42/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene entscheidungserhebliche Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschlüsse vom 27.3.2019 - B 5 RE 11/18 B - juris RdNr 6 und vom 2.9.2016 - B 13 R 229/16 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 09.08.2022 - B 2 U 23/22 B

    Feststellung der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit für ein

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG Beschlüsse vom 27.3.2019 - B 5 RE 11/18 B - juris RdNr 6, vom 2.9.2016 - B 13 R 229/16 B - juris RdNr 4 und grundlegend vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN) .
  • BSG, 15.08.2019 - B 13 R 220/17 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungbeschwerdeverfahren

    Denn eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung kann nur bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt vorliegen, auf den dieselben Rechtsnormen anzuwenden sind (Senatsbeschluss vom 2.9.2016 - B 13 R 229/16 B - Juris RdNr 6).
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